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Es gibt kein einheitliches Set an Regeln für die Leichte Sprache. Vielmehr gibt es verschiedene Regelwerke und Empfehlungen, die sich teils überschneiden oder aneinander orientieren. Die Regeln und Empfehlungen für Leichte Sprache werden fortlaufend weiterentwickelt, gestützt auf Erkenntnisse aus Forschung und Praxis. Ausgehend vom gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen gilt für Informationen in Leichter Sprache, Sprachniveau A2 einzuhalten. Informationen auf Sprachniveau B1 entsprechen der “einfachen Sprache”, sind jedoch nicht Gegenstand des Accessibility Standards eCH-0059.  

Weitere Informationen zu Leichter Sprache bietet das EBGB auf seiner Webseite: Hilfsmittel für eine barrierefreie digitale Kommunikation 

Regelwerke und Empfehlungen 

Wenn Sie Informationen bei Fachbüros für Leichte Sprache übersetzen lassen, arbeiten diese teilweise mit eigenen Regelwerken oder redaktionellen Vorgaben, die nicht veröffentlicht werden. In den folgenden Kapiteln finden Sie eine Auswahl veröffentlichter Regelwerke und Empfehlungen für die verschiedenen Sprachen. 

Die Auswahl erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Publikationen sind innerhalb der jeweiligen Sprache nach Erscheinungsjahr geordnet; die neuesten stehen jeweils zuoberst. Ältere Empfehlungen werden aufgeführt, weil sie für die Entwicklung und Verbreitung Leichter Sprache bedeutsam sind. Sie entsprechen jedoch nicht in allen Punkten dem aktuellen Forschungs- und Diskussionsstand.

Ausgewählte Regelwerke und Empfehlungen für Deutsch (Leichte Sprache) 

 Regelwerke für Französisch (langue facile à lire) 

Regelwerke für Italienisch (lingua facile)